Aktuelles

offener Brief an BGM K. Lauterbach

Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht c/o Dr. Karen v. Mücke Entenbachstr. 10 81541 München Prof. Dr. Karl Lauterbach Bundesminister für GesundheitFriedrichstraße 10810117 Berlin                                                                                                                       Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach, statt freiwilliger zentraler Datenspeicherung sensibler Patientendaten planen Sie und die Ampelregierung eine automatisch angelegte elektronische Patientenakte ePA für jeden Bürger (mit opt-out) einzuführen. Dies ist ein Paradigmenwechsel, der vor seiner Einführung öffentlich diskutiert und der Bevölkerung ehrlich kommuniziert werden muss, mit Nennung aller Chancen und Risiken und aller möglichen Konsequenzen, auch für kommende Generationen. Wir Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht sowie 418 weitere Unterstützer:innen nennen in unserem

aktuelle Gesetze Ärzte/Psychologen GKV

Stand Januar 2022, die geltenden Gesetze für Kassenärzte und Kassenpsychologen: – eAU: die Frist zum verpflichtenden Versenden der AU über die TI an die Kassen wurde von Oktober 2021 auf Januar 2022 und jetzt auf Juli 2022 verlängert, da nicht alle Krankenkassen technisch in der Lage sind die eAU zu empfangen und auch nicht alle Leistungserbringer die technischen Voraussetzungen haben. KV-Bayern, 12.1.2022: „Fehlen die erforderlichen Voraussetzungen zur Übermittlung der eAU, ist das Ersatzverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden AU-Bescheinigungen anhand der neuen Formatvorlagen im PVS – auch Stylesheets genannt – in Papierform ausgestellt. Nur wenn Praxen von ihren PVS-Anbietern noch

verspätete und ernüchternde Antwort des Petitionsausschusses

Liebe Kolleg*innen und Interessierte, nach über einjähriger Prüfzeit hat sich nun endlich der Petitionsausschuss zu unserer Petition geäußert, die wir im schon September 2019 eingereicht hatten und deren Anhörung am 15.06.2020 war. Das Ergebnis ist enttäuschend. Dennoch ist die eine oder andere Formulierung aufschlussreich. Lesen Sie unsere Pressemitteilung und das Schreiben des Ausschusses gerne in den entsprechenden pdf-Dokumenten nach. PM zum Beschluss des Petitionsausschusses Beschluss des Petitionsausschusses

Informationsveranstaltung zur ePA und TI vom 26.06.2021

Herr Dr. A. Meissner spricht über vielfältige Interessen und Verflechtungen zwischen den Beteiligten. Am 26.06.2021 fand die Informationsveranstaltung zur ePa und Telematikinfrastruktur statt. Veranstalter: der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V.,die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein Main ,die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main undder Club Voltaire Frankfurt Die elektronische Patientenakte führt, wie mehrfach berichtet, zu einer fragwürdigen zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten auf Servern von Firmen wie IBM, sie bringt kaum medizinischen Nutzen, ist teuer und geht an eigentlich bestehenden Notwendigkeiten im Gesundheitswesen vorbei. Auch die oft beschworene Freiwilligkeit ihrer Nutzung wird nun durch ein Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen in Frage gestellt. Er

Veranstaltungshinweis zur TI am Do. 24.06.21

Am Donnerstag, 24.6.2021, um 19.30 wird Andreas Meißner für den Verein Patientenrechte-Datenschutz in der dortigen Vortragsreihe berichten über „Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen“. Die Verquickung von Politik, Wirtschaft und Medien ist erstaunlich. Einwahl-Link: https://bbb.galatis.de/b/arn-fyi-2ac-bum (keine vorherige Anmeldung erforderlich). Mehr Infos zur Veranstaltung z. B. unter: https://ddrm.de/telematikinfrastruktur-vielfaeltige-interessen-und-verflechtungen-online-veranstaltung-am-do-24-juni-ab-19-00-uhr-mit-dr-andreas-meissner/

Achtung – ePA soll ab Geburt verpflichtend werden – wir brauchen Ihre Hilfe

In seinem neuesten Gutachten empfiehlt der SVR, eine ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten ab Geburt anzulegen, außer man widerspricht aktiv (Opt-out-Regelung). Daten sollen nicht mehr gelöscht, sondern nur „verschattet“ werden können. Hinter dem Slogan des SVR „Daten teilen heißt besser heilen“ stecken die Absicht zu möglichst vollständiger Erfassung und umfassender Nutzung der Daten. Prof. Gerlach, der Vorsitzende des SVR, wünscht sich für die nächste Legislaturperiode ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“. In diesem soll das „Anrecht eines Patienten auf optimale Nutzung seiner vorhandenen Gesundheitsdaten“ verankert werden*. Das ist so ziemlich das Gegenteil der informationellen Selbstbestimmung, nur freundlich verpackt. Am 17.6.2021 wird der SVR

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