Aktuelles Geschehen und Termine

Andreas Meißner von unserem Bündnis hat ein informatives Buch zur elektronischen Patientenakte veröffentlicht, und dazu Lesungen und Vorträge gehalten:https://westendverlag.de/Die-elektronische-Patientenakte-Das-Ende-der-Schweigepflicht/2165 Die Lesung mit Vortrag vom 4.11.24 im Club Voltaire, Frankfurt, ist jetzt online auf zwei Plattformen zu sehen: https://tube.tchncs.de/w/3KXN34J8xwEDrpW3uRzRJkhttps://youtu.be/-RFErz2WRiU Die begleitende Präsentation kann hier abgerufen werden. Bei verschiedenen Veranstaltungen verschiedenen Veranstaltungen habe ich aus dem Buch gelesen, dies mit aktuellen Bezügen ergänzt und mit den Besucher/innen diskutiert: Montag, 4.11.2024, 19:00 Uhr, Club Voltaire Frankfurt, Kleine Hochstraße 5Eine Veranstaltung des Club Voltaire in Kooperation mit der Bürgerrechtsgruppe  dieDatenschützer Rhein Main  und dem Verein Patientenrechte und Datenschutz.). Die Einführung hat Bernd Hontschik gemacht:klinik-

aktuelle Gesetze Ärzte/Psychologen GKV

Stand Januar 2022, die geltenden Gesetze für Kassenärzte und Kassenpsychologen: – eAU: die Frist zum verpflichtenden Versenden der AU über die TI an die Kassen wurde von Oktober 2021 auf Januar 2022 und jetzt auf Juli 2022 verlängert, da nicht alle Krankenkassen technisch in der Lage sind die eAU zu empfangen und auch nicht alle Leistungserbringer die technischen Voraussetzungen haben. KV-Bayern, 12.1.2022: „Fehlen die erforderlichen Voraussetzungen zur Übermittlung der eAU, ist das Ersatzverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden AU-Bescheinigungen anhand der neuen Formatvorlagen im PVS – auch Stylesheets genannt – in Papierform ausgestellt. Nur wenn Praxen von ihren PVS-Anbietern noch

verspätete und ernüchternde Antwort des Petitionsausschusses

Liebe Kolleg*innen und Interessierte, nach über einjähriger Prüfzeit hat sich nun endlich der Petitionsausschuss zu unserer Petition geäußert, die wir im schon September 2019 eingereicht hatten und deren Anhörung am 15.06.2020 war. Das Ergebnis ist enttäuschend. Dennoch ist die eine oder andere Formulierung aufschlussreich. Lesen Sie unsere Pressemitteilung und das Schreiben des Ausschusses gerne in den entsprechenden pdf-Dokumenten nach. PM zum Beschluss des Petitionsausschusses Beschluss des Petitionsausschusses

Achtung – ePA soll ab Geburt verpflichtend werden – wir brauchen Ihre Hilfe

In seinem neuesten Gutachten empfiehlt der SVR, eine ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten ab Geburt anzulegen, außer man widerspricht aktiv (Opt-out-Regelung). Daten sollen nicht mehr gelöscht, sondern nur „verschattet“ werden können. Hinter dem Slogan des SVR „Daten teilen heißt besser heilen“ stecken die Absicht zu möglichst vollständiger Erfassung und umfassender Nutzung der Daten. Prof. Gerlach, der Vorsitzende des SVR, wünscht sich für die nächste Legislaturperiode ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“. In diesem soll das „Anrecht eines Patienten auf optimale Nutzung seiner vorhandenen Gesundheitsdaten“ verankert werden*. Das ist so ziemlich das Gegenteil der informationellen Selbstbestimmung, nur freundlich verpackt. Am 17.6.2021 wird der SVR

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