Über das Digitalisierungs-Megaprojekt Telematik-Infrastruktur (=Gesundheitsdaten-Cloud) sind auch nach 16 Jahren Projektlaufzeit PatientInnen noch immer sehr schlecht und ÄrztInnen nur mäßig gut informiert. Einer Mehrheit der PatientInnen ist nicht einmal bekannt, dass die persönliche Krankenakte dauerhaft in einem bundesweiten und später
wahrscheinlich europaweiten Datennetzwerk gespeichert werden soll. Die bereits informierte Minderheit der PatientInnen geht davon aus, dass die persönliche aktive Zustimmung erforderlich ist, wenn die Elektronische
Patientenakte als Aufbewahrungsort für die Krankengeschichte genutzt werden soll. Patienten gehen also davon aus, dass die individuelle Nicht-Zustimmung auch Nicht-Datenspeicherung persönlicher Informationen bedeutet.
Im Verlauf des bisherigen Gesetzgebungsprozesses zeigt sich aber eine zunehmende Relativierung der Freiwilligkeit bezüglich der Nutzung der ePatentenakte. ÄrztInnen werden bereits 2019 durch Honorarabzüge gezwungen, ihre Praxen an die Cloud anzuschließen. Über das Gesetzgebungsverfahren hinaus zeigt die Analyse der IT-Prozesse, dass
sehr wahrscheinlich das Gros der Datengewinnung auch OHNE Zustimmung der PatientInnen stattfinden könnte.
Die Hintergründe dazu und weitere Aspekte, die mit Zwang und ohne Transparenz durchgesetzt werden sollen, werden hier dargestellt.