Bundestagspetition „Gesundheitsdaten in Gefahr“ ist freigeschaltet

PRESSEMITTEILUNG

Bundestagspetition „Gesundheitsdaten in Gefahr“ ist freigeschaltet

Eingereicht bereits am 2.9.19 wurde die Petition nun vom Petitionsausschuss auf dem Portal des Bundestages veröffentlicht und freigeschaltet zur online-Mitzeichnung für 4 Wochen.

Worum es geht:

Ab 1.1.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten, deren Daten dann zentral auf Servern gespeichert werden sollen. Jetzt schon sind Ärzte und Psychotherapeuten gezwungen, die dafür notwendige Technik, die Telematikinfrastruktur, zu installieren, ansonsten wird ihnen derzeit bereits 1% Honorar abgezogen, ab März 2,5%.

Das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, eine Initiative von oberbayerischen Ärzten und Psychotherapeuten, die bundesweit eng mit anderen Ärzte-, Psychotherapeuten- und Datenschützerverbänden kooperiert, wendet sich gegen diese Regelungen und fordert Freiwilligkeit auch für die Behandler bei Nutzung dieser Patientenakte.

Wir sehen die Sicherheit der Installation sowie der sensiblen Gesundheitsdaten nicht gewährleistet; die Schweigepflicht in den Praxen ist gefährdet. Auch sind Erwartungen an

eine bessere Behandlung und etwaig auch bessere Forschung unrealistisch.

So wird ein Medikationsplan zur Vermeidung von Wechselwirkungen, ebenso wie ein Notfall-plan, auf der Gesundheitskarte selbst gespeichert werden können. Röntgen- und Kernspin-bilder werden nur im pdf-Format in der e-Akte gespeichert werden, und somit doch wieder im Original zu Arzt mitgebracht werden müssen. Die Akte wird unvollständig bleiben, da – nach bisherigen Planungen – Patienten über eine Speicherung von Daten entscheiden können.

Zudem werden viele ältere und schwerer psychisch Kranke ausgegrenzt, da sie eine solche elektronische Akte nicht nutzen können. Forschung wiederum findet heute schon auf hohem Niveau in Deutschland statt, und beginnt nicht erst mit der e-Akte. Probleme im Gesundheitswesen wie Lieferengpässe bei Medikamenten oder der Pflegenotstand sind dringlicher als Milliardeninvestitionen in eine energie- und ressourcenintensive Technik.

Knapp 40.000 Menschen haben bereits die Petition auf Papier unterschrieben. Die TI in der derzeitigen Form, eine zentrale Datenspeicherung von Patientendaten sowie ein Druck und Zwang zur Nutzung von TI und ePA sind abzulehnen.

Für Rückfragen und Interviews stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Dr. Andreas Meißner (Petent), Psychiater und Psychotherapeut, München, Tel. 089/6914550

Dr. Karen von Mücke, Internistin und Diabetologin, München, Tel. 089/ 653598

4 Gedanken zu „Bundestagspetition „Gesundheitsdaten in Gefahr“ ist freigeschaltet

  • Dr. med. Brigitte Majewski 19. Dezember 2019 um 20:55 Uhr

    Als ärztliche Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche halte ich es für unverantwortlich, Daten zur psychosozialen und mentalen Entwicklung von Kindern zentral zu speichern, da die jungen Patienten nicht zustimmen oder ablehnen können und die Konsequenzen einer Zustimmung der Eltern meines Wissens rechtlich nicht geklärt sind.
    Die ärztliche Schweigepflicht ist in dem sensiblen Gebiet ein unverzichtbar hohes Gut.

    Antworten
  • Dr. med. Thomas Sporner 26. Dezember 2019 um 20:45 Uhr

    Weder möchte ich als Psychoanalytiker und Psychiater meine Praxis-Software an einen Zentralrechner zwangsangeschlossen haben, noch möchte ich als Patient meine Daten über meine Lebensführung und ihre Nöte über die Praxissoftware meiner ärztlichen Kollegen zwangsverbreitet wissen.
    Die Interessen einer sich selbst ausrufenden “digitalen Gesundheitswirtschaft” müssen kontrolliert und eingedämmt werden.
    Analog der Entwicklung im Bankwesen, wo über digitale Zugangswege eine Risikoverlagerung auf den Endverbraucher stattgefunden hat, erfolgt auch hier eine Zuständigkeitsverlagerung an den Patienten. Im Zeitalter der immer billigeren und minimalisierten Speichermedien müssen Krankenhauskonzerne die Krankenakten, früher der Stolz jeder Klinik, nicht länger aufbewahren, vielmehr sollen der Patient und seine Krankenkasse diese über Jahrzehnte bewahren, während das Krankenhaus diese Daten nach 10 Jahren vernichtet. Ein völlig arztuntypische, verantwortungslose Entwicklung, – ein Anonymisierungsprozeß, wie er für Konzerne-Wirtschaft typisch ist.
    Digitalisierungsprozesse haben bislang weder die Qualität von Lebensmitteln noch von Zeitungen gesteigert, nur eine Profit-Zentralisierung befördert. In der Krankenversorgung ist Gleiches zu erwarten.
    Nicht nur den Patienten, auch den Ärzten muß eine eigene Entscheidungsmöglichkeit erhalten bleiben. Keine Zwangskollektivierung.

    Antworten
  • S. Kaiser 3. Januar 2020 um 00:16 Uhr

    Unendlich viel mehr Arbeit und Zeitverlust, die eigentlich für die Behandlung und eigenen Erholung zur Verfügung stehen sollten, hat uns Herr Spahn beschert.
    Nicht auszudenken, was es für kommenden Generationen bedeuten wird, wenn wir und sie alle digitalisiert, millimetergenau algorithmisch erfasst, eingerastert, kontrolliert, geleitet, missbraucht und schließlich entsorgt werden. Dies alles, um unersättliche, gierige Bedürfnisse weniger zu befriedigen.
    Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin habe ich Verantwortung gegenüber den Schutzbefohlenen Kindern und deren Eltern. Kinder haben ein Recht darauf, den Erwachsenen zu vertrauen, dass diese sie nicht missbrauchen und ausnutzen und damit ihr weiteres Leben möglicherweise zerstören. Die weitreichenden Konsequenzen, die das unsichere Speicherverfahren bedeutet, wurden überhaupt nicht ausreichend bedacht und berücksichtigt. Offenbar interessiert es die Initiatoren wenig, wenn bei vorliegenden sex. Missbräuchen oder anderen seelischen Traumatisierungen bspw. Daten durch Hacking oder sogar ohne Hacking für viele andere Beteiligte oder nicht Beteiligte offenkundig werden.

    Antworten
  • C. Hoffmann 15. Januar 2020 um 00:53 Uhr

    Danke an diejenigen die den Mantel gelüftet haben und uns informieren und aufrufen!

    Ich möchte mir als Patientin und Bürgerin jederzeit sicher sein können,
    dass meine anvertrauten Daten nicht ohne mein Wissen und nicht ohne mein bei mir explizit und für jeden Einzelfall eingeholtes Einverständnis zu keiner Zeit außerhalb der Praxis/ zentraler Server usw. gespeichert, verwendet, abgelegt und oder eingesehen werden können. Von wem odee was und mit welcher Begründung auch immer.

    Ich möchte die gesetzlich abgesicherte Wahl haben, und zwar für jeden Einzelfall, ob und wem und wenn für was ich meine Patienten-Daten zur Verfügung stelle und/oder ihr/ihm gestatte zu speichern und wenn wo. Ohne bei Verweigerung Nachteile oder Maßregelungen befürchten oder erleiden zu müssen.
    Ich möchte als Patientin unaufgefordert darüber informiert und aufgeklärt werden, welche Daten ein von mir konsultierter Arzt sich notiert und welche Datenschutzmaßnahmen er vornimmt und wie und wo er meine Daten verwaltet. So dass ich selbst über die Wahl des Arztes entscheiden kann, mit der von mir angestrebten Datensicherheit und Datenumgang, um im Zweifel den Arzt wechseln zu können.

    Auch möchte ich ein Recht auf das löschen meiner anvertrauten Daten gesetzlich verankert wissen.

    Hierfür braucht es den Willen und die Kraft und die Macht es zu gesetzlich zu verankern.

    Herzlichen Dank
    Christine Hoffmann

    Antworten
  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    *
    *

NACH OBEN