Das Tempo der Spahn’schen Gesetzgebung ist legendär

Editorial von Anouschka Wasner Redakteurin Gesundheitspolitik Medical Tribune 04.10.2020 Das Tempo der Spahn’schen Gesetzgebung ist legendär. Doch über das zunächst vielleicht erfrischende „Es geht voran“ gibt es auch ein „Geschichte wird gemacht“. Für die Diskussion, von wem und für wen, bleibt da wenig Zeit. Ein Kommentar. Eine elektronische Patientenakte nach den Vorgaben des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) verstößt gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Das sagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber. Na ja, dann wird das ja jetzt angepasst, denke ich. Nichts wurde angepasst. Entgegen der Stellungnahme des obersten Datenschützers in Deutschland wurde das PDSG von den politischen

offener Brief an den Bundesrat

Bitte verhindern Sie das Inkrafttreten des sogenannten „Patientendatenschutzgesetzes“ (PDSG) in der jetzigen Form! Wenn Sie unseren Brief zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) an den Bundesrat unterstützen möchten, schreiben Sie vor dem 18.9.2020 (nächste Sitzung) eine Mail an: bundesrat@bundesrat.de z.B. mit dem Inhalt: Ich unterstütze das Anliegen des Bündnisses für Datenschutz und Schweigepflicht und fordere den Bundesrat auf, das PDSG in der jetzigen Form abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.

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