Andreas Meißner von unserem Bündnis hat ein informatives Buch zur elektronischen Patientenakte veröffentlicht, und dazu Lesungen und Vorträge gehalten:
https://westendverlag.de/Die-elektronische-Patientenakte-Das-Ende-der-Schweigepflicht/2165
Die Lesung mit Vortrag vom 4.11.24 im Club Voltaire, Frankfurt, ist jetzt online auf zwei Plattformen zu sehen (zum Weiterlesen auf das Bild klicken):
https://tube.tchncs.de/w/3KXN34J8xwEDrpW3uRzRJk
https://youtu.be/-RFErz2WRiU
Die begleitende Präsentation kann hier abgerufen werden.
Bei verschiedenen Veranstaltungen verschiedenen Veranstaltungen habe ich aus dem Buch gelesen, dies mit aktuellen Bezügen ergänzt und mit den Besucher/innen diskutiert:
Montag, 4.11.2024, 19:00 Uhr, Club Voltaire Frankfurt, Kleine Hochstraße 5
Eine Veranstaltung des Club Voltaire in Kooperation mit der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und dem Verein Patientenrechte und Datenschutz.)
Die Einführung hat Bernd Hontschik gemacht, klinik- und praxiserfahrener Chirurg, Autor zahlreicher Bücher und Herausgeber der Reihe “human medizin” im Suhrkamp-Verlag sowie Kolumnist der Frankfurter Rundschau
Dienstag, 5.11.2024, 19:30 Uhr, Literaturcafé Goldmund, Köln-Ehrenfeld, Glasstraße 2
Mittwoch, 6.11.2024, 19:00 Uhr, Alte Post Drensteinfurt, Mühlenstraße 15
Donnerstag, 7.11.2024, 19:00 Uhr, Literaturcafé Taranta Babu, Dortmund, Humboldtstraße 44
Freitag, 8.11.2024, 20:00 Uhr, Buchladen Eulenspiegel, Bielefeld, Hagenbruchstraße 7
Viele der zumeist älteren Besucherinnen und Besucher an den stets komplett besetzten Veranstaltungsorten waren dankbar, nun über die rein positiv gefärbten Informationen der Krankenkassen hinaus nun auch andere Aspekte genannt zu bekommen.
Die Thematik ist komplex und vielschichtig, sie berührt Aspekte der Versorgung im Gesundheitswesen, der Ökonomie, der Nachhaltigkeit sowie der Politik, und hier auch der europäischen Politik.
Viele Fragen stellen sich, schauen Sie daher auch auf die FAQ der Seite widerspruch-epa.de.
Etliche wichtige Fragen wurden vor Ort gestellt, beispielsweise:
Was ist mit den Daten meiner 4-jährigen Enkelin, die ja noch ihr Leben vor sich hat?
Hier rate ich zu Zurückhaltung; sie will ja noch diverse Versicherungen abschließen und gute Jobs haben.
Warum wird in Medien und Öffentlichkeit kaum über die gesamte Thematik gesprochen?
Das frage ich mich auch; auch für viele Journalisten ist das Thema zu komplex; wirtschaftliche Aspekte mögen auch eine Rolle spielen – das Thema bringt keine hohen Quoten oder Klicks.
Stimmt das, das nur so wenige der ePA-Einrichtung widersprechen?
Hier muss man noch abwarten, so richtig läuft die “ePA für alle” ja erst frühestens Mitte Februar 2025 an. Die DAK meinte (laut Deutschem Ärzteblatt vom 28.10.2024), die bisherige Widerspruchsquote im einstelligen Prozentbereich zeige, wie gut sich ihre Versicherten informiert fühlen und die Vorteile der ePA erkennen würden. Tatsächlich?
Das Beratungsunternehmen Deloitte nämlich berichtet am 31.10.2024, dass einer aktuellen Umfrage zufolge die Akzeptanz für die ePA sinke; ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher wolle widersprechen – dies vor allem wegen Sorgen um die Datensicherheit und dem unklaren Zusatznutzen.
Wie ist es mit Störungen im System, oder fortschreitendem Cyber-Krieg?
Berechtigte Frage, gerade in Zeiten geopolitischer Unruhen. Störungen im Gesundheitsdatennetz gibt es fast täglich, meist nur kurz; 2020 aber waren 80.000 Praxen über Wochen abgehängt; zum Glück liefen damals noch kaum Anwendungen über das System.
Muss man seine Praxis informieren, wenn man keine ePA hat?
Ich würde das empfehlen; 2025 wird sich dann ja keine ePA automatisch in der Praxis beim Einlesen der Versicherungskarte öffnen; lassen Sie sich Befunde ausgedruckt mitgeben und geben Sie sie beim Hausarzt ab)
Haben Arbeitgeber Zugriff auf die Daten?
Nein. Aber Betriebsmediziner können zugreifen, wenn Sie dem zustimmen. Die Deutsche Aidshilfe hat diese Regelung bereits kritisiert, da hier Druck ausgeübt werden könnte.
Was passiert mit Diagnosen zu psychischen Krankheiten?
Dazu, wie auch zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen, müssen Praxen gesondert aufklären, bevor sie Daten dazu in die ePA hochladen – wozu sie ja grundsätzlich verpflichtet werden.
Lassen Sie das verständlicherweise nicht zu, könnten aber trotzdem entsprechende Diagnosen auf dem Weg über die Krankenkassen in die ePA gelangen, die die Abrechnungsdaten aus den Praxen jetzt auch in die ePA stellen. Gesonderter Widerspruch hiergegen empfiehlt sich.
Wie ist es bei privat Versicherten?
Auch privat Versicherte unterliegen den gesetzlichen Regelungen – betreffend also ePA-opt-out und wohl auch die Befüllungspflicht für Praxen und Kliniken -, wenn ihre Versicherung eine ePA im Rahmen des Datennetzes, der Telematikinfrastruktur, anbieten.
Die Folien zu den Vorträgen können hier abgerufen werden.