TI Anschluss – Datenschutzbeauftrage sehen Ärzte in der Verantwortung

Quelle: aend.de 13.09.2019

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen die Praxisinhaber in der datenschutzrechtlichen Verantwortung für die Telematikinfrastruktur. Aber auch die Gematik sei mitverantwortlich für die Konnektoren
Ärzte, die ihre Praxen an die TI angeschlossen haben, haften mit beim Datenschutz, sagen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Seit Monaten ist strittig, ob die Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen und der TI dienen, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der Gematik fallen. Nun haben sich die Datenschutzbeauftragten zu dieser Frage positioniert: Auf ihrer Konferenz in Mainz am Donnerstag sind die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) zur Auffassung gelangt, dass die an die TI angeschlossenen Ärzte datenschutzrechtlich für die Konnektoren in ihren Praxen mithaften.

Auch die Betreibergesellschaft entlassen die Datenschutzbeauftragten nicht aus der Verantwortung. Da die Gematik den gesetzlichen Auftrag habe, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, sei man zu der Auffassung gelangt, „dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt“, heißt es am Freitag in einer Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit.

Das Bundesgesundheitsministerium müsse nun klare gesetzliche Regelungen schaffen. Wörtlich heißt es dazu: Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfehle die DSK dem Gesetzgeber, hier „eine normenklare gesetzliche Regelung“ zu schaffen.

Quelle:https://www.aend.de/article/199367 (abgerufen 13.09.2019)

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