Dieser Lesebrief unserer Kollegin Frau Dr. Karen v. Mücke wurde im KVB Forum vom November veröffentlicht. Viel Spaß beim Durchlesen!
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https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=48
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Die digitale Arztpraxis kommt, der Datenschutz hinkt hinterher – WDR 5 Quarks
Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/quarks/hintergrund/audio-die-digitale-arztpraxis-kommt-der-datenschutz-hinkt-hinterher-100.html
Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/quarks/hintergrund/audio-die-digitale-arztpraxis-kommt-der-datenschutz-hinkt-hinterher-100.html
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https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=47
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https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=44
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FAKE-FREIWILLIGKEIT – Was machen Algorithmen heimlich?
Über das Digitalisierungs-Megaprojekt Telematik-Infrastruktur (=Gesundheitsdaten-Cloud) sind auch nach 16 Jahren Projektlaufzeit PatientInnen noch immer sehr schlecht und ÄrztInnen nur mäßig gut informiert. Einer Mehrheit der PatientInnen ist nicht einmal bekannt, dass die persönliche Krankenakte dauerhaft in einem bundesweiten und späterwahrscheinlich europaweiten Datennetzwerk gespeichert werden soll. Die bereits informierte Minderheit der PatientInnen geht davon aus, dass die persönliche aktive Zustimmung erforderlich ist, wenn die ElektronischePatientenakte als Aufbewahrungsort für die Krankengeschichte genutzt werden soll. Patienten gehen also davon aus, dass die individuelle Nicht-Zustimmung auch Nicht-Datenspeicherung persönlicher Informationen bedeutet.Im Verlauf des bisherigen Gesetzgebungsprozesses zeigt sich aber eine zunehmende Relativierung der Freiwilligkeit bezüglich der
Über das Digitalisierungs-Megaprojekt Telematik-Infrastruktur (=Gesundheitsdaten-Cloud) sind auch nach 16 Jahren Projektlaufzeit PatientInnen noch immer sehr schlecht und ÄrztInnen nur mäßig gut informiert. Einer Mehrheit der PatientInnen ist nicht einmal bekannt, dass die persönliche Krankenakte dauerhaft in einem bundesweiten und späterwahrscheinlich europaweiten Datennetzwerk gespeichert werden soll. Die bereits informierte Minderheit der PatientInnen geht davon aus, dass die persönliche aktive Zustimmung erforderlich ist, wenn die ElektronischePatientenakte als Aufbewahrungsort für die Krankengeschichte genutzt werden soll. Patienten gehen also davon aus, dass die individuelle Nicht-Zustimmung auch Nicht-Datenspeicherung persönlicher Informationen bedeutet.Im Verlauf des bisherigen Gesetzgebungsprozesses zeigt sich aber eine zunehmende Relativierung der Freiwilligkeit bezüglich der
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https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=42
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Link zum 20. Newsletter vom 25.10.2020
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=41
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Link zum Newsletter vom 11.10.2020
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/?na=view&id=40
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