Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr die Petitions-Seite zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht geht es Ihnen auch so:

man schwankt bei der TI zwischen Wut, Traurigkeit - und auch Sorge, wie es weiter geht mit der eigenen Praxis, wenn 2021 die ePA und angeblich verpflichtend die e-AU kommen, und nun schon - wie gestern von der KV Westfalen-Lippe - mit Zulassungsentzug gedroht wird, wenn man die e-AU dann (2021) nicht ausstellen kann (entspr. Bericht im ärztlichen Nachrichtendienst).

Es lohnt sich immer, solche Dinge erst einmal sacken zu lassen, und sie dann nüchterner zu sehen, hier z. B. als Einschüchterung und Drohgebärde, die doch wohl nur dann Sinn machen, wenn deutlich mehr als nur 10% die TI verweigern (in Bayern waren es vor Kurzem noch über 20%!).

Das wollen wir doch erst einmal sehen, welche Krankenkasse dann wirklich einen Antrag auf Entzug der Zulassung stellt, denn, so der Bericht gestern in der Wiedergabe eines Schreibens dieser KV: "Antragsberechtigt für eine Entziehung der Zulassung seien die Krankenkassen."

Positivbeispiele:

Andere KVen sind nicht so schräg orientiert. Die bayerische KV etwa schreibt in ihrem aktuellen Heft ("Forum") u.a.:
"Zwang und Sanktionierungen sind im Zusammenhang mit dem Anschluss an die TI und den Einsatz der ePA kontraproduktiv und müssen gestrichen werden. Eine nutzbringende TI, die die berechtigten Datenschutzinteressen adäquat berücksichtigt, wird von den Ärzten und Psychotherapeuten auch ohne Sanktionierungen angewandt werden."

Die KV Hamburg wiederum bringt in ihrem aktuellen Journal einen hervorragenden kritischen Beitrag zu TI und ePA von Silke Lüder, stv. Vorsitzende der Freien Ärzteschaft (S. 34-36): https://tfd358bd6.emailsys1a.net/c/81/3029159/882/0/3574525/41233/100515/952caaf13b.html.

Meldung von heute: die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg fordert den Vorstand der KBV auf, "unverzüglich zurückzutreten", auch dies mit Blick auf die Telematik.

Wie geht es weiter?

- Die Klagen gegen die Honorarabzüge bleiben abzuwarten.
- IG Med und das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk planen Verfassungsbeschwerden u. a. gegen das DVG.
- Erst mal sehen, wie es 2021 anläuft. Jetzt panisch die TI anzuschaffen, dürfte - außer Ärger - wenig bringen. Zumal die letzte Störung noch nicht mal vollständig behoben ist.
- Ein Zulassungsentzug müsste erst einmal juristisch Bestand haben. Sehr fraglich!
- Patienten werden mit den Füßen abstimmen, wenn sie weiterhin eine vertrauensvolle Beziehung mit Schweigepflicht wünschen - und sich sicher ggf. für den Erhalt der Praxis einsetzen!
- Mal sehen, wieviele Pat. überhaupt eine ePA wollen - ich glaube nicht, dass es eine Mehrheit sein wird.

- Der Petitionsausschuss hat noch keinen Beschluss hinsichtlich unserer Petition getroffen. Wenn auch hiervon keine wesentliche Änderung der Situation zu erwarten ist, hat das Ganze doch etwas Öffentlichkeit gebracht, so hat u. a.
die Medical Tribune darüber berichtet (verlinkt), in WDR-5 gab es ein Interview (verlinkt), im Tagesspiegel gab es einen Beitrag im Mai sowie ein Interview, BR-2-Notizbuch berichtete.
Die Anhörung vom 15.6. kann in der Bundestags-Mediathek (verlinkt; ab ca. 2:00:00, dritte Stunde also) jederzeit angesehen werden.

Fazit:

Eine Apothekerin sprach mich kürzlich wegen ihres Drucks, sich bis September anschließen zu müssen, an und meinte, sie könne und wolle nicht so einfach ihr Bauchgefühl übergehen.
Sehr nachvollziehbar. Überzeugung und Begeisterung für eine solche Praxisneuerung bestehen weiterhin nicht. Aufgabe ist es nun, die Nerven zu behalten und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Falls Sie Argumentationshilfen brauchen, evtl. auch in Diskussionen mit Patienten, mit Abgeordneten Ihres Wahlkreises oder Medienvertretern, hänge ich ein Skript (Stand: Ende Februar) an, das zur Vorbereitung auf die Petitionsanhörung diente.

Weitere Infos:

Interessanter Artikel in der taz vom 3.7.20 über die Nutzung von Gesundheitsdaten und das Sammeln auf Vorrat:
https://taz.de/Nutzung-von-Gesundheitsdaten/!5693589/

- Die darin erwähnte Patienteneinwilligung zum Unterschreiben findet sich auf der Seite der ebenso erwähnten Medizininformatik-Initiative:
https://www.medizininformatik-initiative.de/sites/default/files/2020-04/MII_AG-Consent_Einheitlicher-Mustertext_v1.6d.pdf

- von Medatixx schreibt jemand über die Gefahr staatlicher Einheitssoftware bei "Observer Gesundheit":
https://observer-gesundheit.de/staatliche-einheitssoftware-auf-dem-vormarsch/


Viele Grüße

Andreas Meißner
für das Kernteam des
Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
-- 
Dr. Andreas Meißner Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie Tegernseer Landstr. 49 81541 München Tel.: 089/6914550 Fax: 089/62021187
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