die Petitions-Seite zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten
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Ankündigung zur Petitionsanhörung am Mo. 15.06.2019
Liebe Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Diskussionen um die Corona-Tracing-Apps haben es gezeigt: Eine zentrale Datenspeicherung ist bedenklich. Hier geht es nur um eine Krankheit. Künftig sollen die sensiblen Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten in elektronischen Patientenakten (ePA) zentral gespeichert werden. Die Weitergabe zu Forschungszwecken und an die Gesundheitswirtschaft ist vorgesehen. Dadurch sind der Datenschutz und die Schweigepflicht in Gefahr.
Die Befüllung und Nutzung der elektronischen Patientenakten muss für PatientInnen und ÄrztInnen dauerhaft freiwillig sein. Alle ÄrztInnen, Kliniken und Apotheken werden durch die „Telematik-Infrastruktur“ (TI) per Gesetz vernetzt. Wer sich nicht an die TI anschließen lässt, wird bestraft. Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch nicht sicher. Sie verstößt gegen die DSGVO. Die Strafen für ÄrztInnen, die sich nicht an die TI anschließen lassen, müssen deshalb abgeschafft werden.
Über 64.000 UnterstützerInnen haben unsere Petition für Datenschutz und Schweigepflicht an den Deutschen Bundestag im Dezember 2019 mitgezeichnet. Deshalb findet eine öffentliche Anhörung unserer Petition in Berlin statt, bei der unser Petent, der Psychiater Dr. Andreas Meißner unsere Argumente öffentlich vor dem Petitionsausschuss vortragen wird. Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de (für mobile Geräte unter m.bundestag.de) sowie im Parlamentsfernsehen live übertragen; die Aufzeichnung wird auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses
Thema: Keine zentrale Speicherung sämtlicher Patientendaten
Die aktuelle Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) sorgt weiter für Unmut in der Ärzteschaft. Am Donnerstag hat die Betreibergesellschaft gematik die Praxen erneut aufgefordert, umgehend einen Dienstleister zu kontaktieren. Der Termin solle möglichst in diesem Monat stattfinden. Unklar ist bislang allerdings, wer die Kosten für den Einsatz übernimmt. „Wir brauchen jetzt sofort eine Klärung, dass die Rechnungen nicht an die Praxen gehen“, forderte am Donnerstag Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Derzeit besteht eine zentrale Störung im Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Näheres hierzu unter gematik.de. Diese Störung verhindert die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM), das heißt den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Patientendaten mit der betreffenden Krankenkasse. Von der Störung ist auch die Übertragung der Quartalsabrechnung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) betroffen, insofern diese über die TI-Infrastruktur versendet wird.
Zur Behebung der Störung muss bei jedem TI-Konnektor (betroffene Anbieter Deutsche Telekom, Secunet) eine manuelle Aktualisierung der Sicherheitszertifikate erfolgen. Betroffene Ärzte haben die Möglichkeit, die Aktualisierung anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung selbst vorzunehmen.
Während des Updates kann die Praxissoftware weiter genutzt werden, das Einlesen einer eGK ist jedoch nicht möglich. Ärzte, die eine Unterstützung bei der Aktualisierung des Zertifikates benötigen, wenden sich bitte an Ihren regionalen medatixx-Servicepartner.
Darüber hinaus wird betroffenen Anwendern empfohlen, ihre zuständige KV über die nicht funktionierende TI-Anbindung zu informieren. Die KV sollte zudem darum gebeten werden, die Pflicht zum Datenabgleich per VSDM auszusetzen, solange die Störung besteht. Auch sollte die KV in Kenntnis gesetzt werden, dass die Quartalsabrechnung während der Störung gegebenenfalls über einen anderen Weg übertragen wird.
Hinweis: Auch nach Aktualisierung des Zertifikates ist es möglich, dass beim Einlesen der eGK einzelner Krankenkassen der Fehlercode 4001 angezeigt wird. Ursache hierfür sind bestehende Probleme beim Zugang dieser betroffenen Krankenkassen zur Telematikinfrastruktur. In diesen Fällen wird die Nutzung des Ersatzverfahrens empfohlen.
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KBV: Störung bei der TI – Panne darf nicht zulasten der Praxen gehen