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Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
60. Newsletter des BfDS

BSG-Urteil, E-Rezept, neues Buch zur ePA

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter und Interessierte,

ergänzend zum letzten Newsletter ein paar Neuigkeiten und Nachträge:

BSG-Urteil:
am 6. März hatte das Bundessozialgericht (BSG) die Honorarabzüge bei Nicht-Anschluss an die TI für rechtens erklärt. Einzelne KVen fordern nun zur Rücknahme der zahlreichen Quartalswidersprüche auf, teilweise unter Hinweis auf sonst anfallende Widerspruchsgebühren. Unser Tipp:

- zunächst kann gegenüber der KV darauf verwiesen werden, dass man das schriftliche Urteil des BSG abwarten will. Es muss bis September vorliegen.
- Falls gegen mehrere Inhalte des jeweiligen Honorarbescheids widersprochen wurde, sollte ggf. nur der Widerspruch gegen die TI-Honorarkürzung zurückgenommen werden, nicht der gesamte Widerspruch, da sonst die anderen Punkte auch als zurückgenommen gelten.
- Nachgefragt werden sollte auch wegen der Widerspruchsgebühr: eine Anwältin erzählte mir jetzt, dass offenbar die KV Westfalen-Lippe keine Gebühr verlangt. Darauf könnte man evtl. auch in anderen KV-Bereichen verweisen.

Genannte Anwältin sah im Übrigen kaum Chancen im weiteren juristischen Vorgehen nach dem BSG-Urteil. Es bliebe nur eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht, die aber nur äußerst selten überhaupt angenommen wird - geschweige denn dann positiv beschieden (das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk erwägt diesen Weg).
Man müsse aber zunächst sehen, wie das BSG sich im Detail zur Berufsausübungsfreiheit äußere (Artikel 12 Grundgesetz), die durch die Pflicht zum TI-Anschluss eingeschränkt wird, was aber bisher von den Sozialgerichten als zumutbar angesehen wurde. Das wird das BSG ähnlich sehen, aber es könnte sich lohnen, hier die Begründung anzusehen.

1%-Honorarabzug beim E-Rezept:
Einen zusätzlichen 1%-Honorarabzug erfahren die Praxen, die das E-Rezept-Modul nicht vorhalten. Interessanterweise scheint es aber wohl so zu sein, dass - im Gegensatz zu anderen TI-Modulen - das E-Rp-Modul mit den Updates auf das PVS aufgespielt wird, auch bei nicht an die TI angeschlossenen Praxen.

Mit einer Probeabrechnung und Blick dann in das Prüfmodul-Protokoll kann man sehen, ob die eigene Praxis E-Rezept-fähig ist, was mit dem Modul so dann auch an die KV bei der Abrechnung gemeldet wird. Bei mir war es so.

ePA - Das Ende der Schweigepflicht?
Zu diesem Thema erscheint am 13. Mai ein Buch von Andreas Meißner im Westendverlag (Link zum Buch), vorab ist ein Auszug in der Ärztezeitung erschienen (kann man ggf. im Wartezimmer auslegen):
https://t1p.de/w6gdr

Es mehren sich Nachfragen von TI-angeschlossenen Kolleg:innen, die ein Abstöpseln von der TI wegen der neuen Pflichten (Befüllung der ePA; EHDS) erwägen. Das deutsche Psychotherapeutennetzwerk hat sich damit intensiv beschäftigt - Nachfragen daher bitte dort (post@kollegennetzwerk-psychotherapie.de, www.dpnw.de)!

ePA-Flyer:
Nochmals hier der Link zu unserem ePA-Flyer, der selbst (aus)gedruckt werden kann zur Patient:innenaufklärung:
Link zum aktualisierten ePA-Flyer

Es gäbe noch manches mehr zu berichten (Entbudgetierung für Hausärzte; Pläne Lauterbachs zur Abschaffung der ambulanten Fachärzte, stattdessen "Hybrid"-Arzt am Krankenhaus, der stationär und ambulant arbeiten soll; etc.), was der Frühlingsstimmung wegen jetzt mal lieber weggelassen wird.

Herzliche Grüße

Andreas Meißner vom BfDS

Hier können Sie die Flyer in deutscher und englischer Sprache herunterladen.

Diese Vorlage können Sie zum Ausdrucken oder auch für eine Bestellung in einer Online-Druckerei verwenden. Wir haben dazu die Flyer auch mit Schnittmarken versehen.

Leiten Sie gerne den link an Bekannte, Kolleginnen und Kollegen weiter!

Friedvolle Grüße vom Team des BfDS!

Flyer herunterladen!