Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
40. Newsletter des BfDS

Liebe Kolleg*innen und Interessierte,

während wir gebannt auf die endgültigen Ergebnisse der Bundestagswahl warten – und uns wahrscheinlich gedulden müssen, bis eine neue Regierung und damit die Besetzung des Gesundheitsministeriums feststehen, müssen wir uns trotzdem weiter mit den aufgezwungenen digitalen Neuerungen beschäftigen. Das BGM hat den Kassen mittlerweile empfohlen, gegen die Anordnung von Prof. Kelber zu klagen, der auf die Einhaltung der DSGVO bei der ePA pocht.

e-AU erst im Januar Pflicht

Die Verpflichtung zur e-AU kommt jetzt erst im Januar, das gelbe Muster 1 gilt noch bis Ende des Jahres.

Dennoch haben manche Kolleg*innen nun unter dem Druck der kommenden e-Formulare die TI noch bestellt. Schon dabei, und vor allem bei der TI-Installation kommt es immer wieder zu Problemen und Verzögerungen. Bisher sind nur 7 von 100 Krankenkassen überhaupt in der Lage, eine eAU digital zu empfangen. Absurderweise ist bei der eAU vorerst mehr Papier als zuvor auszudrucken, weil es keine Durchschläge mehr gibt.

Hinweis auf einen Vortrag  von Thomas Maus diese Woche, Donnerstag, 30.9.

An diesem Donnerstag, 30.9., um 19.00 Uhr, wird der Informatiker Thomas Maus - schon lange Jahre kritisch mit der TI befasst - einen online-Vortrag halten zu: "Dezentral, resilient und datenschutzfreundlich: alternative e-Health-Konzepte".
Infos und Einwahl-Link finden Sie hier: https://patientenrechte-datenschutz.de/veranstaltung/

„ePA – die Antwort auf Fragen, die keiner gestellt hat"

Damit wird bestätigt, was die KBV-Chefs Gassen und Hofmeister aktuell gerade in einem Podcast der Ärztezeitung geäußert haben. Richtigerweise bezeichnen sie hier die ePA als Antwort auf Fragen, die keiner gestellt hat, und beziehen dies auch auf e-AU und e-Rezept, allein schon weil die digitale Ausstellung länger dauert und wiederum noch den Papiereinsatz erfordert. Ihre Forderung daher: nur Prozesse digitalisieren, die das auch brauchen, die damit also schlanker und besser werden. Und sie vorher besser erproben und erst dann in die Regelversorgung einführen, wenn sie sicher laufen. Ab Minute 40 geht es im Podcast um Digitalisierung (schade nur, dass die KBV trotzdem die wesentlichen Schritte hin zur derzeitigen TI und ePA mitgemacht haben!)

E-Evidence-Verordnung

Das europäische Parlament hat bereits diese Verordnung verabschiedet, der europäische Rat muss noch entscheiden. Über diese Verordnung können Justizbehörden aus EU-Ländern in anderen EU-Ländern die Herausgabe von Cloud-Daten direkt von Cloudbetreibern und Internetprovidern verlangen. Damit können etwa von Polen aus dort strafbare Schwangerschaftsabbrüche bei Polinnen in Deutschland verfolgt werden. Das kann für die Patientin, aber auch für den jeweiligen Arzt problematisch werden. Also: besser keine Daten in die cloud, weder über das PVS noch in die ePA! Infos u. a. auch beim Ärzteblatt.

Weitere TI-Störungen – und Kolleg*innen, die sich wieder abstöpseln.

Derweil gibt es weiterhin TI-Störungen, von mindestens 15 Störungen in acht Wochen war kürzlich die Rede. Dazu kommt dann die mangelnde Auskunftspolitik der gematik, so dass man nicht erfährt, warum wie lange welche Störung genau vorliegt. Ein bayerischer Kinderarzt hat uns berichtet, warum er sich wieder abgestöpselt hat. Letztlich fürchtet er eine komplette Fremdbestimmung seiner Praxisabläufe, etwa auch was das Terminmanagement angeht. Wenn dann, wie aktuell die SBK, Krankenkassen taggenau Diagnosen übermittelt bekommen wollen, ist der Weg zur Praxisüberwachung nicht mehr weit. Die SBK fordert mittlerweile auch Zugriff auf die Daten der ePA und eine (widerrufbare) Generalvollmacht der Patienten, um sie besser beraten zu können.  

Bitte an angeschlossene Praxen

Ein Informatiker, der seit Jahren schon das TI-Projekt kritisch begleitet, würde gerne Logfiles von TI-Praxen untersuchen. Das sind automatisch erstellte Protokolle zum Datenfluss über den Konnektor in die TI. Damit kann man u. a. sehen, ob der Konnektor, das VSDM, die Verbindung zu den Krankenkassen und die TI insgesamt funktioniert haben. Die Logfiles zu erstellen ist einfach und geht in wenigen Minuten. Bitte ggf. Bereitschaft mitteilen an info@gesundheitsdaten-in-gefahr.de!

Online-Meeting am Mittwoch, den 6. Oktober, um 19.30 Uhr

Eigentlich wollten wir, wie vor der Pandemie auch, wieder einmal ein direktes Treffen der Münchner und oberbayrischen TI-Kritiker veranstalten. Es erscheint uns jedoch unter den gegenwärtigen Pandemie-Regeln immer noch nur sehr schwierig durchführbar.

Daher wollen wir allen Newsletter-Bezieher*innen ein Online-Meeting anbieten, bei dem wir den Stand der Dinge diskutieren wollen, Ihre bzw. eure Anliegen und Sorgen, und berichten, was in letzter Zeit gelaufen ist. Ideen für ein weiteres Vorgehen könnten hier ebenso gesammelt werden, wenngleich ein konkretes Organisieren im Rahmen eines solchen Meetings kaum möglich sein wird.

Bei Interesse: Mail bitte an mich, an psy.meissner@posteo.de, der Einwahllink wird dann zugesandt.

Neue Artikel

In der "Psychiatrischen Praxis" haben wir zu einer ePA-pro-kontra-Debatte den kontra-Beitrag unterbringen können, ebenso einen Leserbrief in der MMW Fortschr. Med. (jeweils verlinkt zur pdf-Datei in unserer eigenen Cloud).

Ausblick

Unabhängig davon, wer nächste/r Gesundheitsminister/in wird, ist zu befürchten, dass an TI und ePA nicht gerüttelt werden. Das werden wir weiterhin kritisch begleiten. Nicht nur wir TI-KritikerInnen sind von der Situation strapaziert, sondern auch KollegInnen mit TI-Anschluss sind massiv genervt. Möglicherweise führt sich das System selbst ad absurdum, mit all seiner Komplexität, Anfälligkeit und Umständlichkeit. Und wer nicht angeschlossen ist, muss sich über die E-Evidence-Verordnung und anderes nicht allzu sehr den Kopf zerbrechen.

Herzliche Grüße

Andreas Meißner
für das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)

Anhänge der Newsletter

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