Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
35. Newsletter

Liebe KollegInnen, MitstreiterInnen und Interessierte,

im heutigen Newsletter wollen wir Ihnen DRINGEND die Twittersturm-Aktion #PatientendatenInGefahr am kommenden Mittwoch, 16.6.21, um 18.30 Uhr ans Herz legen. Worum es geht:

Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen (SVR) wird am Donnerstag, 17.6., öffentlich nochmals in einem Symposium sein Gutachten vorstellen, in dem er u. a. eine Pflicht-ePA (opt-out) ab Geburt oder bei Zuzug ins Land fordert.

Einen Tag davor wollen wir in Kooperation mit weiteren Verbänden per Twitter unseren Ärger in die Welt hinauslassen, unter dem Hashtag #PatientendatenInGefahr. Wie Sie sich bei Twitter anmelden können, lesen Sie in einer genauen Anleitung, die mit Link hinterlegt ist.

Am Tag selbst twittern Sie mit dem Hashtag frei, ohne Adresse. Der Zeitpunkt kann vorher festgelegt werden! Üben Sie ruhig jetzt schon, verbreiten Sie Twitter-Nachrichten mit diesem Hashtag, so dass dieser Begriff sich etablieren kann!

Auch wenn Sie vielleicht – so wie ich – mit sozialen Medien wie Twitter sonst nichts zu tun haben wollen: machen Sie bitte mit, und informieren Sie auch Kolleg*innen! Bei den Plänen zu einer „Rasterpsychotherapie“ hatte eine ähnliche Aktion kürzlich großen Erfolg.

Den Offenen Brief an den SVR sowie eine Pressemitteilung dazu können Sie jeweils anklicken. Bitte informieren Sie damit gerne auch noch Ihre Presse vor Ort (an die Redaktion senden, oder zuständigen Ansprechpartner erfragen!).

Zu einem Interview mit dem SVR-Vorsitzenden F. Gerlach hat Karen von Mücke im aktuellen Dt. Ärzteblatt einen treffenden Leserbrief unterbringen können, lesbar hier (verlinkt).

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Am Donnerstag, 24.6.2021, um 19.30 wird Andreas Meißner für den Verein Patientenrechte-Datenschutz in der dortigen Vortragsreihe berichten über „Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen“. Die Verquickung von Politik, Wirtschaft und Medien ist erstaunlich.

Einwahl-Link: https://bbb.galatis.de/b/arn-fyi-2ac-bum (keine vorherige Anmeldung erforderlich).
Mehr Infos zur Veranstaltung unter: https://ddrm.de/telematikinfrastruktur-vielfaeltige-interessen-und-verflechtungen-online-veranstaltung-am-do-24-juni-ab-19-00-uhr-mit-dr-andreas-meissner/

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Vor genau einem Jahr, am 15.06.2020, wurde in Berlin im Petitionsausschuss unsere Petition gegen TI-Anschluss-Zwang und gegen zentrale Datenspeicherung verhandelt. Ein Beschluss über die Petition liegt bis heute nicht vor.

Karen von Mücke hat nun über abgeordnetenwatch.de die stv. Vorsitzende des Ausschusses, Frau M. Stamm-Fibich (SPD), genau darauf und auf das SVR-Gutachten zur ePA angesprochen. Antwort von Frau Stamm-Fibich: über die Petition sei am 9.6. entschieden worden.

Und: sie fordere weiterhin die Freiwilligkeit für ePA-Nutzer. Das erstaunt, hatte sie doch erst am 15.4. mir gegenüber ihre Befürchtung geäußert, die Patientenakte werde nicht die gewünschte Nutzerzahlen erreichen und dadurch ihre positiven Effekte auf die Gesundheitsversorgung nicht entfalten können. Zur Minimierung dieses Risikos hätte sie eine opt-out-Lösung befürwortet.

Fazit: Freiwillig oder opt out? Im Wahlkampf das Eine, aber intern das Andere? Wir haben nochmals nachgefragt und werden über weitere Antworten berichten.

Nutzen Sie in jedem Fall gerade jetzt im Wahlkampf die Möglichkeit, über abgeordnetenwatch.de Ihre Abgeordneten zu TI und ePA zu befragen!

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Verschiedene Berichte und juristische Aussagen sorgen weiter für Unsicherheit, inwiefern ohne TI noch kassenärztlich gearbeitet werden kann. Dazu ist zu sagen:

AU-Bescheinigungen werden auch ohne TI weiter über das Praxisverwaltungssystem auf Papier ausgedruckt werden können, das rosa Rezept wird es auch 2022 weiter geben.

Und vor einem etwaigen Zulassungsentzug, der juristisch sowieso kaum haltbar sein dürfte, gibt es erst einmal Ankündigungen und Fristen. Hier könnte im Notfall immer noch die TI bestellt und die Bestellbestätigung eingeschickt werden. Daher: man sollte sich nicht panisch machen lassen, so verständlich die Verunsicherung und der Ärger vor allem sind.

Wichtig wird es auch für die Angeschlossenen sein, die ePA nicht zu befüllen, um nicht die Schweigepflicht zu gefährden! Über die Bestellung des elektronischen Heilberufeausweises können die Angeschlossenen jedoch vermeiden, 1% abgezogen zu bekommen. Für die Nicht-Angeschlossenen kommt über die bisherigen ärgerlichen 2,5% Abzug kein weiterer hinzu!

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Der Wahlkampf tobt bereits. Wahlempfehlungen werden wir nicht geben. Das wäre sowieso kaum möglich mit einer grünen Gesundheitspolitikerin Klein-Schmeink, die Zwang und Sanktionen für Ärzte und Therapeuten für sinnvoll hält, mit einem CDU-Gesundheitsminister, der meint, niemand würde dazu gezwungen, Kassenarzt zu werden, mit einer FDP, die im letzten Wahlkampf noch „Digital first – Bedenken second“ predigte, sowie mit einer SPD, die sich – siehe oben – in Widersprüche verheddert und offenbar nicht merkt, wie wir in Richtung einer konzernorientierten Plattform-Medizin steuern.

Daher:
ohne TI, mit dem guten Gefühl eines hygienischen Mindestabstands zur digitalen Gesundheitswirtschaft: bleiben Sie standhaft und zuversichtlich!

Viele Grüße

Andreas Meißner

für das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)

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