Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
31. Newsletter

Liebe Kolleginnen und Kollegen, MitstreiterInnen und Interessierte,

„nicht sexy genug“, „zu partikulär“, hörten wir von RedakteurInnen, wenn wir zum Thema elektronische Patientenakte (ePA) und Telematik-Infrastruktur (TI) in den Medien kritisch berichten wollen. Obwohl das Thema die gesamte Ärzteschaft und sämtliche gesetzlich Versicherten betrifft, scheint es zu wenig greifbar, zu komplex und nicht interessant genug zu sein. So warten wir auch noch auf eine Antwort von Frau Klein-Schmeink und den Grünen auf den offenen Brief von Hildegard Fischer zur ePA und gegen autoritären Politikstil, den über 600 KollegInnen mitgezeichnet hatten.

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Das Thema elektronische Patientenakte (ePA) geht vor allem die PatientInnen an. Das Bewusstsein für die Problematik der ePA – zentrale Datenspeicherung mit der Gefahr des Hackings und gesetzlich legalisierter Zugriffe durch die Gesundheitswirtschaft, ist den wenigsten PatientInnen bewusst.

Unsere Signal-Datenschutzgruppe (s.u.) hat deshalb zahlreiche griffige Slogans gefunden, die z.B. für Auto-Aufkleber geeignet sind (im Anhang). Unser Auto fährt schon mit dem Slogan: „Gesundheitsdaten in Gefahr – elektronische Patientenakte Nein danke!“ – und einem Barcode, der direkt auf die BfDS-Seite führt (im Anhang). Nachahmung ist ausdrücklich erwünscht; die Kosten bewegen sich bei 17 Euro für den Aufkleber und ein paar Euro für die Barcodes. Außerdem gibt es noch unseren kritischen ePA-Flyer für PatientInnen auf unserer Website zum Herunterladen oder zum Bestellen.  

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Erfreulicherweise stoßen unsere Bedenken zu TI und ePA bei der KVB auf offene Ohren und Andreas Meißner konnte im aktuellen KVB-Info seinen Lesebrief platzieren. (Anhang)

Er befürchtet zu Recht, dass die wohnortnahen Praxen u.a. durch immer höhere Anforderungen, besonders an die IT-Sicherheit, immer mehr unter Druck geraten und letztlich in ihrer Existenz gefährdet sind. Während Kliniken großzügige Unterstützung bei der TI-Sicherheit erhalten, bleibt dies für die Praxen ein teures Privatvergnügen. Mein IT-Sicherheitsspezialist hat für meine Praxis bereits die neue IT-Sicherheitsrichtlinie umgesetzt; er war viele Stunden damit beschäftigt und hat mich zurecht gefragt, wer den eigentlich die Kosten dafür übernimmt – natürlich ich als Praxisinhaberin!

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In seiner Heidelberger Erklärung fragt Kollege Norbert Schrauth vom Tiefenpsychologischen Institut Heidelberg:  Brauchen wir erst einen Gesundheits-Daten-Gau, ehe wir einsehen, dass es kein sicheres Internet gibt?

Er gibt speziell den Ausbildungs-Instituten und allen KollegInnen, die weiterbilden, die Mahnung auf den Weg: Wollen wir unsere jungen Kollegen in eine Situation hineinsozialisieren, in der es praktisch kaum noch eine Schweigepflicht gibt? (im Anhang)

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Kelber schreibt in seinem 29. Tätigkeitsbericht (Seite 35 ff.), dass die ePA gegen die DSGVO verstößt. Er bemängelt eine Ungleichbehandlung der Versicherten und befürchtet eine Zweiklassengesellschaft bei den Versicherten, von denen ein Teil nicht in der Lage oder willens sein wird, die ePA zu bedienen oder schlichtweg nicht über ein geeignetes Endgerät (modernes Smartphone oder Tablet) verfügt. Das Authentifizierungsverfahren über das mobile Endgerät sei unsicher. Außerdem gerate die Gematik in einen Interessenkonflikt, da sie die eRezept-App selbst entwickelt habe und sie auch selbst prüfe.

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/29TB_20.html?nn=5217016

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Dagegen plädiert der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen (SVR) für eine verpflichtende Nutzung der ePA für alle gesetzlich Versicherten mit Widerspruchslösung, damit sie ihren Nutzen entfalten könne, obwohl sich die Mehrheit in einer Befragung des SVR für eine dauerhaft freiwillige Nutzung der ePA ausgesprochen hatte. 65% der Befragten hatten Angst vor Datenmissbrauch angegeben. Die Ausführungen des SVR sind rein „Eminenz-basiert“ und nicht „Evidenz-basiert“! Die E-Mail des SVR ist svr@bmg.bund.de, er ist also ein Ableger des BMG und keineswegs unabhängig. Der SVR dient alleine dazu, den Gesetzen des BMG eine „wissenschaftliche“ Legitimation zu verleihen. Nutzen Sie die Mail-Adresse und äußern Sie Ihre Kritik!

https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/2021_03_24_SVR-Pressemitteilung_Digitalisierungsgutachten.pdf

https://www.svrgesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021_online.pdf

https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/Anhang_IV_-_Bericht_zur_Online-Befragung_fuer_das_SVR-Gutachten.pdf

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Kollege Deiss konfrontiert den Vorsitzenden des SVR, Prof. Gerlach, in seinem Schreiben mit der mangelnden Funktionalität, Praktikabilität und Akzeptanz der ePA und fordert ein Abwägen von Nutzen und Risiken. Der SVR sage „Forschung“, meine in Wirklichkeit die Gesundheitswirtschaft. Sein Fazit: Aus Datenschutzgründen darf es keine Gesundheitsdaten-Cloud geben! (im Anhang)

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Wir haben eine Signal-Messenger-Gruppe für TI-KritikerInnen zur Information, Ideensammlung und Planung von Projekten gegründet, außerdem eine zweite Signal-Gruppe zum allgemeinen Austausch („Stammtisch“).

Wenn Sie am einen und/oder anderen Interesse haben, also mitzulesen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen oder sich aktiv einzubringen, schreiben Sie bitte eine kurze Mail mit Ihrem Namen und Ihrem Bezug zum Datenschutz an signal@gesundheitsdaten-in-gefahr.de.

Das BfDS wünscht Ihnen Frohe Ostern! Ostern bedeutet Neubeginn und den wünschen wir uns natürlich auch bei der Gesundheitspolitik und beim Thema TI und ePA!

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre K. v. Mücke für das Kernteam des BfDS

 

Dr. med. Karen v. Mücke

Internistin, Diabetologin

Entenbachstr. 10

81541 München

Tel: 089-6929528

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