Die aktuellen Entwicklungen zu Datenschutz und Schweigepflicht begleitet das BfDS sehr kritisch. Wir unterstützen uns gegenseitig, weiterhin nicht einzuknicken, keine TI und keinen Konnektor zu installieren. Wir wissen von KollegInnen, die die Bestellung der TI wieder rückgängig gemacht haben, andere haben den „TI-Stecker“ wieder gezogen. Aber der Druck auf uns TI-KritikerInnen ist immens. Gemeinsam und bundesweit vernetzt können wir weiterhin Widerstand leisten.
Thema TI/ePA/Datenschutz:
Denkanstöße: Warum müssen eigentlich nur die TI-KritikerInnen Strafe zahlen, weil sie gegen das Gesetz verstoßen, nicht aber die an die TI Angeschlossenen, die doch gegen die DSGVO verstoßen? Warum werden wir prozentual zu unserem Einkommen für die Nichtanbindung bestraft, wo doch der Porschefahrer und der Polofahrer die gleiche Strafe fürs falsch Parken zahlen müssen? Ist es nachvollziehbar, dass nicht an die TI angeschlossene KollegInnen für die PatientInnen, die in den Hausärzteverträgen eingeschrieben sind, keine Strafzahlungen leisten müssen? Die Antwort ist einfach – es ist politisch gewollt. Einige dieser Tatbestände werden aktuell von der Initiative WISPA juristisch geprüft.
Kollege Deiss aus Siegen hat seine Patienten nach ihrer Meinung zur zentralen Datenspeicherung in der ePA gefragt. Die Antwort überrascht........nicht. Solche Umfragen könnten mit wenig Aufwand in Ihren/Euren Praxen erstellt werden, die Ergebnisse können eine wertvolle Argumentationshilfe sein:
https://patientenrechte-datenschutz.de/2020/09/29/patientinnen-umfrage-zur-elektronischen-patientenakte-epa-in-einer-hausarzt-praxis-in-siegen-mit-eindeutigem-ergebnis/
Wir können sicher sein, dass die ePA demnächst hochprofessionell beworben wird. Prof. Debatin vom „health innovation hub“ vom BMG, Mitautor des Buches „App vom Arzt“, kann sich in ein paar Jahren „andere privat-wirtschaftliche Träger für die ePA“ vorstellen. Die Gesundheitsindustrie hat ein sehr großes Interesse, auf die Daten der ePA zuzugreifen, was die Bevölkerung jedoch noch nicht ahnt. Zugriffsrechte können per Gesetz jederzeit geändert werden.
Ein Kollege, der diesen Weg nicht mitgehen will, kündigte seine Praxisschließung in einer Zeitungsannonce an: „Herr Spahn verkündet die digitale Revolution – ich spreche lieber mit Menschen.“
Passend dazu teilt der VdK (Kreisverband Bayreuth) aktuell 20.000 analoge Papiermappen zur Aufbewahrung von Notfalldokumenten aus (Artikel dazu hier verlinkt). Hinterwälderisches Oberfranken? Nein, Herr Spahn, sondern pragmatisch vorne dran!.
Unsere Kollegin Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med, hatte der Bayerischen Staatsregierung ihre Bedenken zur TI mitgeteilt. Im Antwortschreiben des bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege wird die eAU als Mittel zum Bürokratieabbau begrüßt und die Speicherung in der ePA ausdrücklich befürwortet und unterstützt. Im „Störfall“ soll es jedoch weiter eine Papier-AU geben können.
Auf den Vorschlag unserer Kollegin Alexandra Obermeier an die KVB, als Alternative zur TI eine datenschutzkonforme digitale Kommunikation ohne zentrale Datenspeicherung nach dem Konzept von Thomas Maus einzuführen, wurde dieses als veraltet und nicht praktikabel abgelehnt, auch wenn die KVB unseren „Unwillen in Bezug auf die TI gut nachvollziehen kann“. Vor allem die technische Sicherheit des Gesamtsystems und der Datenschutz einzelner Anwendungen seien nach dem Empfinden der KVB dringend verbesserungswürdig. Dazu ist anzumerken, dass die Konnektoren selbst Schwachstellen aufweisen, die potentiell Angriffe aus der TI auf die Praxis-PVS begünstigen. Auch gab es kürzlich wieder Konnektorprobleme beim Betreiber secunet, der vom Aufspielen des aktuellen Updates dringend abriet.
„Ein Witz, aber keine Digitalisierung“, so die aktuelle Bewertung der KBV über die TI. Die KBV sei mit der Entwicklung der sogenannten MIOs, die eben diese Interoperabilität gewährleisten sollen, „in ein Hornissennest gestoßen“, so Hofmeister mit Blick auf die jüngste Kritik des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg). Dieser missbilligt den Einstieg der KBV ins PVS-Geschäft und fürchtet langfristig eine Monopolstellung der Körperschaft.
Vom Arbeitskreis der KVen kam Kritik an der TI, die aber prinzipiell nicht in Frage gestellt wird: „Die digitale Vernetzung sei nicht hinreichend praxiserprobt und für die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Ergebnis dysfunktional“. „Der Betrieb der gesamten TI als Dateninfrastruktur ist analog zum Bundesautobahnnetz Aufgabe des Staates und nicht dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen. Der Staat hat den Ärzten und Psychotherapeuten die erforderlichen technischen Komponenten bzw. Softwarelösungen für die TI kostenfrei zur Verfügung zu stellen“.
Das sogenannte „Registermodernisierungsgesetz“ macht uns zu gläsernen Bürgern:
https://www.heise.de/tp/features/Steuer-ID-soll-auch-fuer-Rentenuebersicht-genutzt-werden-4905102.html
zum Thema "Weg in die Totalüberwachung":
Auch Herrn Spahn schwebt die Speicherung des menschlichen Genoms vor, wie er freimütig in seinem Buch „App vom Arzt“ berichtete.
https://patientenrechte-datenschutz.de/2020/09/28/begehrte-daten-und-bioproben/
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Alexandra Marwan und Karen v. Mücke für das Kernteam des BfDS
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