Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
Newsletter vom 20.09.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wer braucht eigentlich eAU, eRezept etc.? Ein Kollege hat es neulich treffend auf den Punkt gebracht: Nur die Telemedizin-Anbieter sind darauf angewiesen, denn diese haben keinen direkten Patientenkontakt. Das worst-case-Szenario sind deshalb Callcenter, bei denen ÄrztInnen arbeiten, die bei privaten Anbietern oder den Kassen angestellt sind. Eine Arzt-Patienten-Beziehung kommt in diesem Konstrukt gar nicht mehr vor. Diese KollegInnen sind dann wirklich nur noch „Leistungserbringer“….Und der Patient freut sich, wenn ihm gleich ein MRT-Termin in der zum Anbieter gehörenden Radiologie vereinbart wird und sein Medikament vom eRezept kostenlos von der Versandapotheke zugestellt wird – schöne neue Welt! Trotz aller Kritik und Widerstände hat der Bundesrat das sogenannten „Patientendatenschutzgesetz“ (PDSG) ohne Beanstandung durchgewinkt, womit die geplanten eAnwendungen konkret werden.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/04.html?view=renderNewsletterHtml

Ein Artikel in der TAZ bemängelt, dass das System TI/ePA immer anfälliger und angreifbarer wird, je komplexer es ist und dass vor allem ältere Versicherte die ePA mangels Zugriffsmöglichkeit per Smartphone gar nicht nutzen können.

https://taz.de/Die-digitale-Patientenakte/!5711283/

Dazu passt auch hervorragend der Artikel unseres Kollegen Deiss in MT - "Wenn Maschinen die Elektronische Patientenakte lesen" (LINK)

 

Zur Petition:

Andreas Meißner hat endlich Nachricht bekommen, dass der Petitionsausschuss dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zu unserer Petition vorlegen wird. Den Beschluss werde man uns dann mitteilen. Ein Zeitplan wurde allerdings nicht genannt.

 

Zum Thema TI/Datensicherheit:

Nachdem wir uns anfangs wie einsame Rufer in der Wüste vorkamen, freuen wir uns über die inzwischen zahlreichen kritischen Stellungnahmen zu TI/ePA von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Die Vollversammlung der KV Thüringen fordert, dass die Pannenserie und der politische Druck ein Ende haben müssen (LINK).

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Zu den aktuellen Konnektorproblemen äußert sich auch das DPNW und fordert eine sichere Alternative (LINK).

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Ein der Gematik nahestehender IT-Fachmann, der selbst für die ePA zuständig war und unser größter Kritiker im Petitionsportal, Mark Langguth, äußert sich aktuell selbst kritisch zur ePA. Eine sinnvolle Zugriffsmöglichkeit auf die ePA sei absehbar nicht gegeben und der Zugriff sei viel zu kompliziert für Versicherte und Ärzte.

https://e-health-com.de/details-news/das-wird-so-nix-epa-20-droht-bei-berechtigungsvergabe-zu-scheitern/

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Bis vor kurzem erweckte der Deutsche Hausärzteverband nicht den Eindruck, der TI kritisch gegenüber zu stehen. Überraschend deutlich äußerte sich der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Herr Weigeldt, jetzt zur TI; die Technik sei eine Katastrophe (LINK).

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Der Informatiker Thomas Maus, der uns schon so manche wertvolle Informationen zu IT, TI und DSGVO gegeben hat, hat mit dem Titel "Dezentrale, resiliente und datenschutzfreundliche eHealth-Konzepte -

Alternativen zum zentralistischen Ansatz der Gesundheitstelematik" ein Konzept erarbeitet, das die komplette TI ersetzen könnte, sofern die Ärzte breites Interesse daran bekunden, z.B. bei unseren KVen oder Kammern. Es wurde nun auch bei Heise-Telepolis online gestellt:

https://www.heise.de/tp/features/Dezentrale-resiliente-und-datenschutzfreundliche-eHealth-Konzepte-4882485.html

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Die geplante IT-Sicherheitsrichtlinie, die übrigens für Praxen mit und ohne TI-Anschluss gelten wird, birgt Risiken und Unwägbarkeiten, u.a. weitere Lasten für die Ärzte, da sie nur den sogenannten Grundschutz bedient, aber auch große Unterschiede bei den entstehenden Kosten, je nach TI-Anschluss oder nicht. Dies haben wir als Bündnis in folgendem Offenen Brief an die KBV zu bedenken gegeben (LINK)

Herr Ludewig vom BGM schrieb der KBV, durch die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie seien nicht zwingend Mehraufwände für die Arztpraxen erforderlich. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die IT-Sicherheit in der Praxis durchaus etwas kostet und dazu noch eine Dauerbaustelle ist.

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Gemeinsame Presseerklärung des BHÄV und des BVKJ-Bayern

Der Bayerische Hausärzteverband und der Berufsverband für Kinder und Jugendmedizin in Bayern (BVKJ-Bayern) äußern ungewohnt scharfe Kritik: „PDSG und IT-Sicherheitsrichtlinie – wir warnen vor Risiken und Nebenwirkungen“

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/presse/pressemitteilungen/4861-pdsg-und-it-sicherheitsrichtlinie-wir-warnen-vor-risiken-und-nebenwirkungen.html?idU=1

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Der Hackerangriff auf die Uniklinik Düsseldorf ist nur ein weiterer in der Reihe zahlreicher Angriffen auf Kliniken und Institutionen und führt wieder einmal vor Augen, dass es keinen absoluten Schutz vor solchen illegalen Zugriffen gibt. Die Kliniken sollen massive Investitionszuschläge bekommen zur Aufrüstung ihrer IT-Sicherheit, für die Praxen ist das jedoch nicht geplant.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/uniklinik-duesseldorf-erpressung-hacker-100.html

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Und es fanden sich Passdaten von 12.000 Deutschen im Netz. Eine Neuausstellung der gehackten Pässe sei jedoch nicht erforderlich.

https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/cyberattacke-passdaten-101.html

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Planung und Termine:

Das Kernteam des BfDS hat in Kürze einen Termin beim Vorstand der KVB. Wir werden u.a. datenschutzkonforme Konzepte alternativ zur Zwangsvernetzung und zur ePA ansprechen.

 

Unser nächstes BfDS-Treffen der Münchner Gruppe, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind, findet am Mittwoch, 7.10.2020 um 19:00h in der Gaststätte Portugal statt. Details folgen.

 

Ein Treffen der bundesweit aktiven TI-KritikerInnen ist für den 14.11.2020 in München angedacht. Auch dazu gibt es noch nähere Informationen.

 

Noch eine Bitte in eigener Sache: Bitte informieren Sie Kolleginnen und Kollegen sich für unseren Newsletter zu registrieren !

 

Mit freundlichen Grüßen

Karen v. Mücke für das BfDS

www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de

 

Finanzielle Unterstützung

Für das Gestalten von Flyer, Homepage, Briefe etc. fallen doch finanzielle Aufwendungen an.

Falls Sie das Bündnis finanziell unterstützen möchten, können Sie dies gerne mit einem kleinen finanziellen Beitrag tun.

CAVE:

Damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Bei unserem Bündnis handelt es sich nicht um einen eingetragenen gemeinnützigen Verein. Somit können wir Ihre Unterstützung nicht mittels einer Spendenbescheinigung quittieren. Ihre Unterstützung ist reines Privatvergnügen!

Die Kontoverbindung lautet wie folgt:

Bündnis f. Datenschutz u. Schweigepflicht

Deutsche Apotheker- und Ärztebank

IBAN DE73 3006 0601 0107 1494 09

BIC DAAEDEDDXXX

Verwendungszweck: Unterstützung BfDS

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