Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
38. Newsletter - Sondernewsletter-

Liebe Kolleg*innen und Interessierte,

nach über einjähriger Prüfzeit hat sich nun endlich der Petitionsausschuss zu unserer Petition geäußert, die wir im schon September 2019 eingereicht hatten und deren Anhörung am 15.06.2020 war.

Das Ergebnis ist enttäuschend. Dennoch ist die eine oder andere Formulierung aufschlussreich. Lesen Sie unsere Pressemitteilung und das Schreiben des Ausschusses gerne in den entsprechenden pdf-Dokumenten nach.

PM zum Beschluss des Petitionsausschusses

Beschluss des Petitionsausschusses

Wir werden weiter an diesen Themen dranbleiben. Und vielleicht noch ergänzend zur e-AU-Diskussion:

Hier hat nun - laut einem Bericht auf aend.de vom 28.7.21 - sogar das Gesundheitsministerium festgestellt:

"Schon zweimal musste der Start der eAU verschoben werden. Ursprünglich sollte sie am 1. Januar 2021 starten. Hoffnungen auf eine abermalige Verschiebung des Starttermins will das Bundesgesundheitsministerium den Kassenärzten derzeit nicht machen. Zwar gebe es „regelmäßig Gespräche zum Status der eAU“. Eine Verschiebung ziehe man aktuell aber nicht in Erwägung, so ein Sprecher gegenüber dem änd.

Doch was passiert mit Praxen, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen? Diese können offenbar von einer Ausnahmeregel Gebrauch machen, die im Bundesmantelvertrag festgeschrieben ist. Das BMG teilt dazu mit: „Für Praxen, denen die digitale Übermittlung des ab 01.10.2021 verpflichtend zu nutzenden digitalen Vordrucks e01 an die Krankenkassen nicht möglich ist, legt Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Ausnahmen zur Nutzung des Papierausdrucks fest: Versicherte erhalten in dem Fall eine papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den Ausfertigungen Krankenkasse, Versicherter und Arbeitgeber.“ 

Und noch eine gute Nachricht für alle TI-Verweigerer gibt es: Auch eine „Sanktionierung von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die die eAU nicht nutzen“, sei nicht vorgesehen. Diese dürfte also mit dem 2,5-prozentigen Honorarabzug abgegolten sein – immerhin."

Soweit der Auszug aus diesem Bericht. Das ist zumindest mal ein Hoffnungszeichen.

Herzliche Grüße

Andreas Meißner
für das BfDS

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