Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
Newsletter vom 10.08.2020

 

Information zum Versand des Newsletters:

während der Umstellungsphase kann es passieren, dass KollegInnen den Newsletter doppelt erhalten. Das soll abgestellt werden, wenn die Mehrzahl des Netzwerkes sich in diesen Verteiler eingetragen hat

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

 

„Freiheit kommt nie unendlich und ohne die Freiheit der anderen“, wie unser Gesundheitsminister so schön formuliert hat.

Vom Stil einmal abgesehen kann man dem nur zustimmen und sich gemeinsam daran machen, Bedrohungen unserer und der Freiheit unserer Patienten aufzudecken und sich zur Wehr zu setzen.

Deshalb danken wir allen MitzeichnerInnen des offenen Briefs an Herrn Gassen von unserer Kollegin Karen v. Mücke. Innerhalb von 3 Tagen haben 358 Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig unterschrieben. Danke auch den 32 Nachzüglern.  

Wir haben im Brief Herrn Gassen aufgefordert, gegenüber dem BMG nicht zurückzurudern und den Focus bei der TI verstärkt auf den Datenschutz zu legen.

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Es wird immer deutlicher: Nicht nur ein paar Kollegen kurz vor der Rente oder einzelne fortschrittsverweigernde “Totalverweigerer?” lehnen Konnektor, TI  und zentrale Datenspeicherung ab. Wir sind zahlenmäßig systemrelevant! 

Um so wichtiger ist es, alle Akteure zu sammeln, zu verbinden, nicht zu spalten und sich vor Zynismus und Verbitterung immer wieder zu schützen.

Dies ist nicht immer leicht, wenn man die neuesten Übergriffe auf die Patientendaten betrachtet (Vorsicht: psychische Beeinträchtigungen beim Lesen sind möglich):

 

Oberster Datenschützer und 73 Mio. Bürger ausgetrickst. telepolis 5.8.2020

ePA-Datengesetz - Sie haben den Affen übersehen. telepolis 3.8.2020

Hier die vorläufige Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten:

https://twitter.com/UlrichKelber/status/1292176648490692612

 

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Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk will daraufhin die Verfassungsklage erweitern: aktueller Newsletter.  

 

Daraus zitiert: 

Insbesondere werden Gesetzlich Versicherte als Betroffene für Verfassungsbeschwerden gesucht

Für unsere Verfassungsbeschwerden suchen wir akut Betroffene für:

1. Telematik-Verfassungsbeschwerde
- einen gesetzlich Versicherten (es kann auch eine Therapeutin/Therapeut sein), in dessen Namen wir die Beschwerde machen können, die Kosten werden durch das DPNW übernommen

2. Lotsenregelung (gestufte und geregelte Versogung)
- einen gesetzlich Versicherten (möglichst keine Therapeutin/Therapeut), der sich in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, die Kosten werden auch hier durch das DPNW übernommen

Antworten bitte an l.lieb@dpnw.info

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Sonst noch lesenswert: Presseecho des Ärzteprotests:

 

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/medizin-technik-gesundheitsminister-jens-spahn-legt-sich-mit-aerzten-an-li.96781

 

https://www.merkur.de/politik/aerzte-rebellieren-gegen-spahns-digital-plan-13846439.html

 

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-corona-app-hat-zu-viel-datenschutz-doch-der-ist-noetig-16886030.html

 

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Termine

 

1. für das nächste gemeinsame Treffen des BfDS bitte vormerken:   7. 10. 2020.  Infos dazu dann im September.

 

2. am kommenden Freitag 14.8. von 15.00 bis 17.00 findet eine Videokonferenz zur ePA der KV Nordrhein statt. Hier ist der Link zum livestream 

Dazu schreibt die KV Nordrhein auf ihrer Seite:

 

Das Jahr 2021 soll ein Meilenstein werden bei der digitalen Transformation des Gesundheitswesens – eine wichtige Rolle spielt dabei die elektronische Patientenakte (ePA). Patienten können durch die ePA jederzeit ihren Gesundheitsstatus einsehen und selbst bestimmen, welcher Arzt, Psychotherapeut oder welche Einrichtung für bestimmte Daten freigeschaltet wird.

Ärzte und Psychotherapeuten sollen alle relevanten Gesundheitsdaten auf einen Blick erfassen können – das erspart Recherchen über bisherige Behandlungen und hilft, Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Auch Niedergelassene und Krankenhäuser sollen künftig mit der ePA arbeiten, damit sich alle Daten aus den verschiedensten Quellen zusammen in einer digitalen Akte befinden. Das klingt gut – und wirft Fragen auf, nicht nur zum Datenschutz.  

Experten der gematik, des health innovation hub und der KV Nordrhein informieren und beantworten Ihre Fragen.

Termin: 14. August 2020 von 15 bis 17 Uhr Die Zugangsdaten zum Livestream stellen wir in Kürze hier zur Verfügung

Inhalte

·       Warum brauchen wir eine ePA? Die Idee einer ePA für das gesamte Gesundheitswesen

·       Konzept und Funktionsweise der einheitlichen elektronischen Patientenakte für das Gesundheitswesen

·       Rechts- und Haftungsfragen rund um die ePA

·       Fragerunde

·       Zusammenfassung und Ausblick auf nächste TI-Ereignisse

Livestream:

14. August 2020, 15 – 17 Uhr

Kontakt:

KV Nordrhein
Bereich Presse und Medien
Nina Dierkes Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 5970 8309
Telefax: (02 11) 5970 9990

E-Mail: veranstaltung@kvno.de

 

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laufende Aktivitäten des BfDS

 

Den Brief an die schon an die TI angeschlossenen KollegInnen der Kollegin v. Mücke finden Sie hier. Wir bitten um Weiterleitung an Ihnen bekannte KollegInnen.

 

Siehe hierzu auch das Interview von Andreas Meißner im Ärztlichen Nachrichtendienst: https://www.aend.de/article/207499

 

Der ePA-Flyer zur Patienteninformation wird voraussichtlich ab September zur Verfügung stehen und wird dann über eine Print-on-demand-Plattform im Internet zu bestellen sein.

 

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Sonstige Aktivitäten und Pläne

 

Ein Kollege hat vorgeschlagen, eine Campact-online-Petition gegen das Berufsverbot für nicht an die TI angeschlossene Praxen zu starten. Die Verpflichtung zur e-AU ist z.Zt. auf Oktober 2021 verschoben, was aber am Grundproblem nichts ändert. Angeblich könnten Krankenkassen dann ja einen Zulassungsentzug beantragen. Auch wenn dies juristisch offensichtlich nicht haltbar ist, kann es nicht schaden, zugespitzt in der Öffentlichkeit auf ein drohendes Praxissterben aufmerksam zu machen. Näheres ggf. demnächst.

 

Die IG Med bereitet eine „Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Datenübermittlung nach DVG“ vor, für die man auch spenden kann (Link anklicken). Das DVG steht zwar nicht direkt im Zusammenhang mit der TI, betrifft aber den Gesundheitsdatenskandal, der schon am Laufen ist! Der ePA-Datenskandal kommt ja erst noch, vielleicht werden auch hier irgendwann nachträglich die Bestimmungen zum Zugriff auf die Daten geändert, wie eben im DVG für unsere Abrechnungdaten!

 

Das Psychotherapeuten-Netzwerk (D. Adler) hat bereits einige Honorarabzugsklagen an Sozialgerichten laufen, Medi-Geno wohl auch.

Das Netzwerk plant auch eine Verfassungsklage gegen das jetzt verabschiedete PDSG, das ja einiges zur ePA regelt (siehe oben). Es gibt eine Spendensammel-Plattform des bundesweiten Anti-TI-Bündnisses, die D. Adler initiiert hat:

https://www.leetchi.com/c/klagefond-des-buendnisses-gegen-datenmissbrauch-in-der-medizin


Fazit:

Es mehren sich die Hinweise, dass der bisher eingeschlagene Weg der richtige ist. Der Druck wächst, der Widerstand auch.

 

Ihnen/Euch allen einen schönen Sommer!

 

Alexandra Marwan

für das Kernteam des BfDS

 

 

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