Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter und Interessierte,
auch in diesem Newsletter gibt es wieder viele Meldungen und Aspekte zur ePA, die uns wichtig und lesenswert erscheinen.
ePA-Pflicht ab 1.10.2025 bzw. 1.1.2026
Ab Oktober wird für sog. „Leistungserbringer“ die Nutzung der ePA verpflichtend. Praxen, deren Praxisverwaltungssystem (PVS) am 1.1.2026 nicht das nötige ePA-3.0-Modul enthält, können dann angeblich nicht mehr abrechnen.
Das Modul aber ist unabhängig vom Anschluss der Praxis an die Telematikinfrastruktur (!) und dürfte in den meisten Praxen schon mit Update aufgespielt sein. Erkennbar ist das nach dem Abrechnungsdurchlauf in der pdf-Datei des Prüfmoduls. Gegebenfalls lohnt sich eine Nachfrage beim PVS-Hersteller bzw. bei der Hotline.
Daten der Krankenkassen automatisch in der ePA
Wenngleich es durchaus Berichte über den Nutzen in der ePA vorhandener Daten zu Medikamenten und Vorerkrankungen gibt, sind grundlegende Fehler im ePA-Konzept weiter nicht behoben.
Ein Beispiel: Was nur die wenigsten Patientinnen und Patienten wissen: die Krankenkassen stellen ihre Abrechnungsdaten automatisch in die ePA, dies teilweise für einen rückwirkenden Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Dazu gehören auch Diagnosen, die überholt, falsch oder ungenau sein können. Ärztinnen und Ärzte können so Informationen sehen, die ihnen vielleicht durchaus gewollt nicht erzählt worden wären – etwa der frühere sexuelle Missbrauch einer jungen Patientin beim ersten Besuch beim neuen Gynäkologen:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-lahnsteiner-arzt-warnt-vor-sensiblen-daten-in-der-elektronischen-patientenakte-100.html
https://correctiv.org/spotlight-newsletter/wenn-aerzte-zu-viel-wissen/
ePA nicht arztgeführt, und auch nicht mehr patientengeführt – was dann?
Es sei ja keine arztgeführte, sondern eine versichertengeführte Akte, heißt es von offizieller Seite, auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Informationen in der ePA, so auch die der Krankenkassen, könnten ja verborgen werden.
Wenn aber nur ca. 3 bis 5 Prozent der Versicherten die Akte nutzen und sich hierfür PIN oder Gesundheits-ID besorgt haben, kann von „versichertengeführt“ kaum die Rede sein:
https://www.arzt-wirtschaft.de/news/hausaerzte-e-patientenakte-droht-bruchlandung
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/digitalisierung-millionen-patienten-schauen-noch-nicht-in-ihre-e-akte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250720-930-817599
Nicht zuletzt führt die Komplexität der nötigen Registrierung wie auch der Nutzung zu mangelndem Interesse – fühlt sich doch ein Drittel der Deutschen generell von digitalen Anwendungen überfordert:
https://www.mdr.de/wissen/psychologie-sozialwissenschaften/jeder-dritte-deutsche-von-digitalen-anwendungen-ueberfordert-100.html
Zudem hatte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation am Bundesgesundheitsministerium, schon im November 2022 (Bericht im Ärztenachrichtendienst, 8.11.2022) zur Einführung der opt-out-ePA schon von einem Wandel der patientengeführten zur „patientenzentrierten“ Akte gesprochen.
Begründung: Weil es ganz viele Menschen gäbe, „die möchten, dass die Ärzte und die Forschung an die Daten kommen, aber keine Lust haben, sich damit auseinanderzusetzen, wie das funktioniert“. Es sei ein "verdammt hoher Anspruch", wenn sich jeder einzelne Patient damit auseinandersetzen müsse, ob er eine ePA wolle und was sie ihm bringe. "Ganz ehrlich: Wir glauben nicht, dass man das von 80 Prozent der Bevölkerung erwarten kann", meinte Ozegowski damals.
Wenn nicht arztgeführt und auch nicht patientengeführt: was dann? Zugespitzt war es bisher eher eine „politikgeführte Akte“, mit Gesetzen zu zentraler Datenspeicherung, automatischer Anlage der Server-ePA, zu Befüllungspflicht sowie Sanktionen für nicht oder teilweise nicht mitmachende Praxen.
Fehlender Beschlagnahmeschutz – Bruch der Schweigepflicht
Für mangelndes Vertrauen in die politischen Regelungen sorgt auch der fehlende Schutz der ePA-Daten vor Beschlagnahme durch Ermittlungsbehörden. Für die elektronische Gesundheitskarte und Daten in Arztpraxen gibt es diesen Schutz. Der gilt aber nicht automatisch für die ePA – weil die nicht arztgeführt ist. Juristen befürchten zu Recht, dass Patientinnen und Patienten deshalb in letzter Konsequenz Behandlungen auch vermeiden könnten:
https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/datenschutzrecht/kann-der-staat-auf-die-elektronische-patientenakte-zugreifen
Vor dem Hintergrund der durch entsprechende Anschläge entstandenen Diskussion zur Anlage eines Registers psychisch Kranker hat dies erhebliche Brisanz. Mit der zentral gespeicherten ePA ist solch ein Register schnell erstellt. Und tatsächlich setzen einzelne Landesminister zur Verhinderung von Straftaten psychisch Kranker bereits auf die elektronische Patientenakte:
https://www.zeit.de/news/2025-06/04/justizministerin-setzt-auf-elektronische-patientenakte
https://netzpolitik.org/2025/datenaustausch-zwischen-behoerden-innenminister-setzen-vertrauen-bei-der-behandlung-psychischer-erkrankungen-aufs-spiel/
Leider führen noch etliche weitere Regelungen zum Bruch der Schweigepflicht:
https://www.heise.de/hintergrund/eHealth-Inhalte-des-Arzt-Patienten-Gespraechs-sollen-vertraulich-bleiben-10422327.html
https://www.youtube.com/watch?v=OQuQIKaMipk (Vortrag vom 24.06.2025 bei den Bad Nauheimer Gesprächen in Frankfurt: „Die elektronische Patientenakte. Ist ein Vertrauen in die Ärztliche Schweigepflicht noch möglich?“)
Weitere ePA-Sorgen in der Praxis
Störungen des Gesundheitsdatennetzes, der Telematikinfrastruktur, gibt es weiterhin. Kürzlich war das System über einen ganzen Tag nicht nutzbar. Stundenweise passiert dies häufiger. In vielen Praxen bleiben der technische und zeitliche Mehraufwand erheblich.
Und jetzt müssen außerdem aufgrund auslaufender Zertifikate bis Ende 2025 zahlreiche Komponenten des Gesundheitsdatensystems für dessen weiteren Betrieb ausgetauscht werden, was erhebliche Kosten verursachen wird:
https://www.heise.de/news/Gesundheitsdatenautobahn-Viele-Praxen-koennten-bald-auf-der-Strecke-bleiben-10380402.html
Aktuell aber scheint für manche Kolleginnen und Kollegen wichtiger als die Schweigepflicht das Abgreifen des ePA-Erstbefüllungshonorars zu sein. „Das sollten wir uns nicht von anderen Kolleginnen und Kollegen abnehmen lassen“, schreibt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Rheinland-Pfalz an seine Mitglieder:
https://www.hausarzt-rlp.de/images/Vorstandspost/2025%2007%2029%20Vorstandspost%20Nr%2019.pdf
Zentral weiterhin: die Datensicherheit
Vielleicht sollte man vor solch finanziell getriggerter ePA-Begeisterung nicht ganz die Datensicherheit vergessen. Weiterhin werden die vom Chaos-Computer-Club im Dezember aufgezeigten Sicherheitslücken diskutiert. Und im Vorzeigeland Dänemark etwa ist es kürzlich zu einem großen Leck von Gesundheitsdaten gekommen:
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-kritik-an-langsamer-reaktionszeit-der-gematik-2c08c653-b4c2-4d31-b6ec-e41638e34dd1
https://www.rnd.de/wirtschaft/sicherheitsluecken-in-patientenakte-ein-fall-aus-daenemark-zeigt-was-schieflaufen-kann-VO7BQ5VJDBHMLJCRWVVLERG2LA.html
Grundlegende Änderungen bei TI und ePA nötig
So wie die ePA politisch geregelt und jetzt eingeführt wurde, überwiegen die Nachteile. Zu überlegen wäre, für eine bessere Akzeptanz aller Beteiligten tiefgreifende Änderungen am ePA-System vorzunehmen – oder die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen grundlegend neu aufzusetzen.
Wichtig wären: Freiwilligkeit, dezentrale Datenspeicherung, nicht automatische Datenverwendung für Forschung, einfache Bedienung sowie sichere digitale Kommunikationsstränge zwischen Behandelnden und zu Behandelten.
Bisher aber werden quer durch fast alle Parteien die bestehenden ePA-Regelungen gutgeheißen. Aber wer weiß: bei neuerlichen Technikstörungen und eventuellen Datenlecks sowie bei weiterhin mangelndem Interesse von Patientinnen und Patienten - auch aufgrund geringer Nutzerfreundlichkeit - könnte eines Tages die Politik vielleicht doch wieder ihr Ohr für konstruktive Kritik öffnen. Hoffen darf man ja.
Herzliche Grüße
Andreas Meißner
(zur Genderfrage: gemeint sind immer Personen jeden Geschlechts!) |